Updates zu den Veranstaltungen im Alten Schlachthof
Updates zu den kommenden Veranstaltungen bzgl. des Corona-Virus

Veranstaltung | aktueller Termin | alter Termin |
Olli Schulz (im Theater a.d. Wilhelmshöhe) | abgesagt | 27.02.2022 |
Tankard | 30.09.2022 | 11.03.2022 |
Kensington Road | 20.05.2022 | 12.03.2022 |
B-Tight | 17.03.2023 | 18.03.2022 |
Das VPT (im Theater a.d. Wilhelmshöhe) | 24.05.2022 | 21.09.2021 |
VierTakt! powered by Emili e.V. | 07.05.2022 | 10.12.2021 |
Sven Bensmann | 12.05.2022 | 11.12.2021 |
Heavysaurus | 27.05.2022 | 20.02.2022 |
Nugat | 25.06.2022 | 04.02.2022 |
Bereits gekaufte Tickets behalten in fast allen Fällen ihre Gültigkeit für den Ersatztermin, können aber auch an der entsprechenden VVK Stelle zurückgegeben werden. Dann wird der Ticketpreis erstattet. Eventuelle Service- bzw. Versand-, Versicherungs- oder Verpackungsgebühren gehören nicht dazu. Für Rückfragen steht der Alte Schlachthof per Kontaktformular >>hier<< zur Verfügung.
Die Stadt Lingen führt ab Montag (4. Oktober) die 2G-Regel für eigene Veranstaltungen in städtischen Kultureinrichtungen ein. Zugang zu Eigenveranstaltungen im Kulturzentrum Alter Schlachthof sowie den weiteren Kultureinrichtungen der Stadt Lingen (Ems) haben dann nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind. Sie müssen einen entsprechenden Nachweis vorzeigen. „Das kulturelle Leben in unserer Stadt kann damit wieder weitestgehend normal und unkompliziert stattfinden“, erklärt Oberbürgermeister Dieter Krone. Im Rahmen der 2G-Regelung kann auf Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht und das Einhalten von Mindestabständen verzichtet werden. Ebenso können die Kultureinrichtungen wieder voll ausgelastet werden.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren sowie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Diese Personengruppe muss in diesem Fall einen negativen Testnachweis sowie ein ärztliches Attest, als Bestätigung für die gesundheitlichen Gründe sich nicht impfen lassen zu können, mitbringen.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren sowie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Diese Personengruppe muss in diesem Fall einen negativen Testnachweis sowie ein ärztliches Attest, als Bestätigung für die gesundheitlichen Gründe sich nicht impfen lassen zu können, mitbringen.
Fotos v.o.n.u.: Headerfoto Stadt Lingen (Ems), Alter Schlachthof